Lexikon -Wertsachen

Versicherungsschutz besteht für Wertsachen im versicherten Hausrat. Die festgelegten Entschädigungsgrenzen können von Tarif zu Tarif abweichen.

Zu Wertsachen zählen Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher, Briefmarken, Schmuck, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, ebenfalls Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände wie Gemälde, Plastiken usw. sowie Antiquitäten über 100 Jahre alt - nicht versichert sind Möbelstücke.

Bargeld, Urkunden, Sparbücher und Schmuck sind hier nicht versichert, wenn diese sich außerhalb verschlossener Wertschutzschränke mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen befinden!

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