Lexikon -Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten und stationären Pflege im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes, das seit dem 01.Januar 1995 in Kraft ist. Die Pflegeversicherung ist dort abzuschließen, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht. Jeder muß eine haben, da es eine Pflichtversicherung ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit (sh.--> Pflegestufen) entscheidet über die Höhe der finanziellen Leistungen. Es wird unterschieden zwischen:

  • Gesetzliche Pflegeversicherung und der
  • Privaten Pflegeversicherung

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