Lexikon -Notebook-Versicherung

Ein Notebook ist als aufgegebenes Gepäckstück (Flugzeug oder Bahn) nicht versichert, sondern nur, wenn es als Handgepäck mitgeführt wird. Das gesamte Reisegepäck wird mit dem Zeitwert versichert - d.h. für jedes Gebrauchsjahr werden 10-20% abgezogen.

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