Lexikon -Mietfahrzeug

Der Versicherer hilft dem Versicherten ein Fahrzeug anzumieten. Der Versicherer erstattet die Kosten des Mietwagens (einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch höchstens für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 7Tage) und höchstens für einen bestimmten Betrag in Euro je Tag - bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse kann sich der Betrag erhöhen. Sobald das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte Kaution wird nicht übernommen.
Der Versicherer stellt ein Ersatzfahrzeug ab einer bestimmten Entfernung, bis das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit, zur Verfügung steht.
a) Wenn der Schadenort z.B. weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, steht der Ersatzwagen für eine bestimmte Anzahl von Tagen zur Nutzung .
b) Wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, verlängert sich die Nutzung des Mietfahrzeuges um eine bestimmte Anzahl an Tagen.

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