Lexikon -Merkzeichen

Im Falle von Schwerstbehinderung erhält die betroffene Person einen sogenannten Schwerbehindertenausweis.

Darauf sind der festgestellten Grad der Behinderung, sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen erfasst:

Zeichen Bedeutung
G Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
B Ständige Begleitperson ist notwendig - auch Berechtigung zum Mitnehmen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
H Hilflose Person
VB Versorgungsanspruch nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
RF Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren / Sozialtarif bei der Telekom
EB Minderung der Erwerbsunfähigkeit um wenigstens 50 Prozent
Bl Blindheit
Gl Gehörlosigkeit
1.Kl. Berechtigung für die Nutzung der Ersten Klasse bei Zugfahrten - mit Fahrkarte für die Zweite Klasse


siehe:Schwerbehindertenausweis

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