Lexikon -Handy

Handys (Mobiltelephone) sind unter folgenden Umständen versichert:

- wird das Telefon in einer versicherten Wohnung durch eine versicherte Gefahr zerstört oder kommt es in einer versicherten Wohnung abhanden: Hausratsversicherung - kommt das Telephon in einer verschlossenen Ferienwohnung abhanden oder wird beschädigt/zerstört: Außenversicherung zur Hausratversicherung - eine Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den Verlust oder Schaden auf, wenn sich das Telephon an dem versicherten Ort befand und durch eine versicherte Gefahr zerstört/beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist

Mobiltelephone, die in KFZ zu Schaden oder abhanden kommen, geniessen in den meisten Fällen keinen Versicherungsschutz.

Um die Lücken im Versicherungsschutz zu decken, empfiehlt sich eine spezielle Elektronikversicherung. Diese lohnt sich allerdings nur für hochwertige Mobiltelephone.

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