Lexikon -Grundstücksbestandteile

Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.

Zu diesen Gebäudebestandteilen gehören: - Bepflanzungen - Abstellplätze für Mülltonnen - Zäune ohne Verbindung zum versicherten Gebäude - frei stehende Geräteschuppen und Gewächshäuser - Fahnenmasten

siehe: Gebäudeversicherung

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