Lexikon -Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haftet für auftretende Schäden und deren Folgen bei einem Schadensfall an einem Öltank oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen übernommen.

Solche Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Heizöl aus undichten Leitungen austritt, der Tank durchrostet oder Rohrleitungen brechen.

Zu den Leistungen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gehören die Kostenübernahme bei Personenschäden und bei Sachschäden. So werden bei Personenschäden unter anderem Krankenhauskosten, Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld übernommen.

Bei Sachschäden wird unter anderem für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, und Wertverlust gehaftet. Im Regelfall wird hier nur der Zeitwert erstattet.

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