Lexikon -Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherung versichert den Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, die der versicherte Betrieb nicht erwirtschaftet, wenn er durch einen Sachschaden - Brand, Blitzschlag, Löschen, Niederreißen... - an einer für den Betrieb wichtigen Sache unterbrochen wird.

Unterbrechung des Betriebes bedeutet jede Beeinträchtigung des Geschäftsablaufs durch einen Sachschaden.

Bei einer Betriebsunterbrechung umfasst die Entschädigungsleistung den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die dem Versicherungsnehmer während der Ausfallzeiten entstehen.

Nicht versichert sind:

Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle,

Umsatzabhängige Versicherungsprämien,

Umsatzabhängige Lizenzgebühren,

Gewinne und alle Kosten, die nicht mit dem Betrieb zusammenhängen,

Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, die vom Sachschaden betroffen sind,

Ausgangsfrachten,

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit sie nicht der Betriebserhaltung dienen.

siehe:

Betriebsunterbrechungsversicherung

© Versicherungsbote.de