Lexikon -Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung hat sich aus der Schwachstromanlagenversicherung entwickelt. Es handelt sich um eine Sachversicherung für die Hardware stromgebundener Anlagen.

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung. Ausschließlich kommerziell betriebene Anlagen sind versicherbar (keine privat genutzten Geräte) . Diese Versicherung eignet sich für:

Kommunikationstechnik (Telefonanlagen, Mobiltelefone u. Ä.), EDV-Technik (PC, Netzwerke, Notebook,u. Ä.), Bürotechnik (Kopiergeräte, elektronische Schreibautomaten u. Ä.), Medizintechnik für Diagnose und Therapie (Röntgengeräte, Endoskope, Ultraschall, u. Ä.), Mess- und Regeltechnik (Prüfgeräte aller Art) und sonstige elektrotechnische Geräte.

Um den Versicherungsschutz gewährleistet zu bekommen, müssen die Geräte betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sein.

Folgende Gefahren werden versichert:

Überspannung, Influenz, Induktion, Kurzschluss,

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,

Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden,

Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,

Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,

Höhere Gewalt,

Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler.

Das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung ist mitversichert.

Folgende Kosten/Schädigungen werden nicht übernommen:

Vorsatz des VN oder seiner Repräsentanten,

Schäden durch betriebsbedingte vorzeitige oder normale Abnutzung (Verschleiß),

Schäden durch Kernenergie,

Schäden an nicht betriebsfertig aufgestellten Sachen,

Schäden, für die ein Dritter als Lieferant einzutreten hat ( Hersteller, Händler, Reparaturfirma),

Vermögensschäden wie Betriebsunterbrechung, Kosten für Mietgeräte,

Schäden infolge Wertverbesserungen an der Sache(Aufrüstungen, Erweiterungen),

Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung(Provisorien).

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