Lexikon -Blitzschlag

Als Blitzschlag zählt im Sinne der Versicherungsbedingungen der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherten Sachen. Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag entstandene Überspannungsschäden an elektr. Leitungen, Geräten, Maschinen usw.. Die kann man extra versichern.

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