Lexikon -BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entstand 2002 durch die Zusammenführung von Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel und Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen.

Mit der Zusammenlegung sollten Überschneidungen in den Zuständigkeitsbereichen ebenso beseitigt werden wie eventuell bestehende Aufsichtslücken.

Ziel der Bundesanstalt ist es, zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Finanzplatz beizutragen.

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