Lexikon -BGH

BGH bedeudet Bundesgerichtshof und er wurde am 1.10.1950 in Karlsruhe errichtet. Er ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege.
Diese wird in den unteren Instanzen der zur Zustängigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt. Rund 75 % aller Richter(innen) sind darin tätig.

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